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Wintertipps & Winterfahrten

In den kalten Monaten häufen sich Pannen und Ärgernisse - von der leeren Batterie über widerborstige Schneeketten bis zu Bremsproblemen durch Streusalz. Mit den zehn Tipps von manager-magazin.de kommen Autofahrer sicher durch Eis und Schnee - auch in den Alpenländern, die mit dem Jahreswechsel einige neue Regelungen einführen.

 

Böse Überraschung am Morgen

Es gibt ziemlich unangenehme Momente im Leben eines Autofahrers: Zum Beispiel die ersten Schritte aus der Haustür an einem eisigen Wintermorgen, um die Scheiben von Eis und Schnee zu befreien - und danach feststellen zu müssen, dass eine leere Batterie den Motorstart unmöglich macht. Oder die Fahrt auf einem gefrorenen Untergrund, bei dem das Abrutschen in den Graben näher scheint als das Erreichen des gewünschten Ziels.

 

Tipps beherzigen
Tatsächlich bleibt der Winter trotz aller elektronischen Hilfen eine Herausforderung für Fahrer und Fahrzeug. Hilfreich kann es dabei sein, Tipps von Autoclubs wie dem ADAC in München, dem Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main und Organisationen wie dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn im Kopf zu behalten.

 

Neue Regelungen bei Vignetten
In den Alpenländern müssen deutsche Autofahrer besonders aufpassen: Hier treten mit dem Jahreswechsel laut ADAC einige neue Regelungen in Kraft. Während in der Schweiz der Preis der Jahresvignette auf 25 Euro gesunken ist, wurde das österreichische Pickerl teurer. Die Jahresvignette für Pkws kostet jetzt 73,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 22,20 Euro und die Zehn-Tages-Vignette 7,70 Euro. Allerdings gibt es ein neues Sonderangebot, mit dem Autofahrer durch Vorarlberg für zwei Euro in die Schweiz fahren können. Vom 2. Januar an werden Autofahrer in Italien mit einer Citymaut zur Kasse gebeten.

 

Winterreifenpflicht in Österreich
Telefonieren kann in Österreich teuer werden: das Handy ohne Freisprechanlage benutzt, muss vom 1. Januar an zwischen 25 und 50 Euro zahlen. In Österreich gilt künftig vom 1. November bis zum 15. April bei schneebedeckter oder vereister Fahrbahn Winterreifenpflicht. Alternativ können Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht werden, aber nur wenn die Schnee- bzw. Eisdecke nicht nennenswert unterbrochen ist und so die Fahrbahn nicht beschädigt wird.